von Nadja-Maria

Apps, Homepages und andere Internetauftritte gehören sicherlich zu den anspruchsvollsten Bereichen des betrieblichen Datenschutzes. Sich stetig ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen, aber auch der rasante technische und gestalterische Fortschritt bringen große Herausforderungen für die datenschutzrechtliche Compliance mit sich.

Gleichzeitig hat aber auch in kaum einem anderen Bereich die Datenschutzaufsichtsbehörde so eindeutige und tiefgreifende Handreichungen und Stellungnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen veröffentlicht.

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Das BayLDA hat angekündigt, Prüfungen bei Unternehmen vorzunehmen, um sie für Ransomware-Angriffe zu sensibilisieren und die von den Unternehmen umgesetzten Schutzmaßnahmen gegen solche Angriffe abzufragen. Allein im letzten Halbjahr meldeten Unternehmen mehrere hundert solcher Angriffe dem BayLDA. Opfer dieser Attacken sind kleine bis große Unternehmen aus verschiedensten Branchen.

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Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat im Juli 2021 seinen zehnten Tätigkeitsbericht für 2020 vorgelegt. Der Tätigkeitsbericht wird auf Grundlage von Art. 59 DSGVO erstellt und informiert über Schwerpunkte und Arbeitsbedingungen des BayLDA sowie die datenschutzrechtliche Beurteilung verschiedener Fallkonstellationen.

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von Rainer Aigner

Die Nutzung des Newsletter-Dienstes Mailchimp mit Sitz in den USA wurde in dem betroffenen Fall durch das BayLDA für unzulässig erklärt. Lesen Sie hier, welche Auswirkungen dies auf die Nutzung von Mailchimp und anderen US-Anbietern hat.

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