von Nadja-Maria

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündete am 29.07.2019 sein Urteil in der Rechtssache C-40/17 (Fashion ID). Nach der Entscheidung des EuGH zur gemeinsamen Verantwortlichkeit des Diensteanbieters Facebook und des Fanpage-Betreibers entwickelt der EuGH seine Rechtsprechung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit in der Rechtssache „Fashion ID“ erneut fort; diesmal mit weitreichenden Konsequenzen für wohl nahezu jeden Webseitenbetreiber. Der EuGH entschied, dass der Begriff der Verantwortlichkeit weit auszulegen sei und sowohl der Einbindende als auch der Drittanbieter bei der Einbindung von Drittinhalten verantwortlich sein könne. Es bestehe dann eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO, die insoweit beschränkt sei, als der jeweilige Verantwortliche tatsächlich über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheide.

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von Tobias

Stellt ein Unternehmen ein Gäste-WLAN bereit, müssen diverse Punkte bei der Gestaltung beachtet werden. Hier sind neben den IT-sicherheitstechnischen Aspekten ebenso datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, da sowohl die MAC-Adresse als auch die IP-Adresse, welche im Zuge der Nutzung eines Gäste-WLANs erhoben werden, personenbezogene Daten darstellen.

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von Kathrin

„Ein Datenschutzverstoß kann für Unternehmen zukünftig eine teure Angelegenheit werden.“

Dieses Fazit ziehen wir eindeutig aus dem veröffentlichten Konzept der deutschen Aufsichtsbehörden, das darüber Auskunft gibt, wie diese künftig das DSGVO-Bußgeld bei Datenschutz-Verstößen bemessen wollen.

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von Nadja-Maria

Die DSGVO trifft auf die Praxis. Beim Datenschutztag in Köln, am 24.09.2019 besprachen Experten konkrete Umsetzungserfahrungen mit den neuen Vorschriften. Erstaunlich viel ist noch offen. Streitpunkt ist insbesondere die Meldepflicht bei Datenpannen.

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