von Das Team der aigner business solutions GmbH

In einer Arbeitswelt, die zunehmend digitalisiert wird, spielt der Schutz der personenbezogenen Daten der beschäftigenden Unternehmen eine wichtige Rolle, wobei der Betriebsrat eine wichtige Schlüsselfunktion im Unternehmen einnimmt.

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von Nadja-Maria

Insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt strenge Anforderungen fest, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Und diese Anforderungen werden umso strengen, je sensibler die verarbeiteten Daten sind. Diese Anforderungen sind grundsätzlich auch im Rahmen der Vermietung von Wohnraum, im Besonderen bei der Auswahl neuer Mieterinnen und Mieter zu berücksichtigen.

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von Nadja-Maria

Möchte ein Unternehmen Werbung versenden, ist oftmals die Einwilligungserklärung der zu bewerbenden Person oder des zu bewerbenden Unternehmens die einzige einschlägige Rechtsgrundlage. Dies gilt nicht nur nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung, sondern auch nach den Vorgaben des § 7 UWG in Deutschland beziehungsweise des § 174 TKG in Österreich.

Ob und inwieweit eine konkludente Einwilligung als Rechtsgrundlage für Werbung herangezogenen werden kann, behandelt der folgende Blogbeitrag anhand einer aktuellen österreichischen Entscheidung des ÖBVwG (Entscheidung vom 16.8.2023 – W157 2262141-1/8E).

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von Nadja-Maria

Mobiles Arbeiten als datenschutzrechtliche Herausforderung

Die rasante Entwicklung von Technologie und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben die Arbeitswelt verändert und das mobile Arbeiten zu einer weitverbreiteten Arbeitspraxis gemacht. Während dies viele Vorteile mit sich bringt, stehen Unternehmen und Arbeitnehmer vor erheblichen datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Eine zentrale Herausforderung dabei ist die Sicherheit von Daten und Kommunikation. Unternehmen müssen daher Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Daten und Kommunikation zu gewährleisten, wie beispielsweise die Nutzung verschlüsselter Verbindungen und die Implementierung von Zugriffs- und Authentifizierungsmechanismen.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Der EuGH hat sich ein weiteres Mal zu den Rechten betroffener Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geäußert. In seinem Urteil vom 04.05.2023 weitet er dabei das Recht auf Datenkopie gem. Art. 15 Abs. 3 DSGVO aus. So kann es je nach Lage des Falls auch notwendig sein, dass ganze Dokumente oder Auszüge von Datenbanken dem Betroffenen originalgetreu zur Verfügung gestellt werden.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Wie in unserem Blogbeitrag zur Künstlichen Intelligenz (KI) bereits thematisiert, ist diese eine der am schnellsten wachsenden Technologien der letzten Jahre und hat das Potenzial, viele Aspekte unseres Lebens zu verändern. In unserem neuesten Videobeitrag gehen wir nochmal auf die Chancen und Risiken von KI im Zusammenhang mit dem Datenschutz ein und beantworten tiefergreifende Fragen, welche für Unternehmen mit KI-Softwareeinsatz von Bedeutung sind.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Am 10. Juli 2023 traf die Europäische Kommission eine Entscheidung hinsichtlich der Angemessenheit der Datenschutzbestimmungen in den USA. Demnach wurde festgestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen personenbezogene Daten von EuropäerInnen in den USA ein vergleichbares Schutzniveau erhalten.

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von Nadja-Maria

Die Videoüberwachung hat in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung für die Sicherheit in öffentlichen und privaten Bereichen erlangt. Die Fortschritte in der Technologie ermöglichen es, hochauflösende Kameras mit erweiterten Funktionen einzusetzen. Dennoch sind beim Einsatz von Videoüberwachungssystemen datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, um die Privatsphäre von Personen zu wahren. Eine dieser wichtigen Vorgaben ist die Speicherfrist, die besagt, wie lange die aufgezeichneten Videos aufbewahrt werden dürfen.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Die Praxis des Profilings und der automatisierten Entscheidungsfindung hat in der heutigen Zeit an enormer Bedeutung gewonnen. Das Sammeln und Auswerten personenbezogener Daten ist zu einem wesentlichen Bestandteil von und für Unternehmen geworden.

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von Nadja-Maria

Die Nutzung von Social Media Apps auf betrieblich genutzten Mobiltelefonen ist aus datenschutzrechtlicher Sicht ein regelungsbedürftiger Sachverhalt. Erinnert sei hier nur an die Diskussion um den Einsatz von WhatsApp als betriebliches Kommunikationsmittel, wozu unsererseits bereits ein Blogartikel veröffentlicht wurde, welchen Sie hier aufrufen können.

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