von Das Team der aigner business solutions GmbH
Spätestens seit der digitalen Revolution ist das Benutzen von E-Mails unabdingbar geworden. Längst haben auch Cyberkriminelle dieses Medium als guten und darüber hinaus auch kostenlosen Weg mit hoher Reichweite entdeckt, um deren bösen Absichten durchzusetzen.
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder veröffentlichen gemeinsame Checkliste zur Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen von Webhostern.
von Jan
Die Datenschutzmanagement-Software "docu-safe" sorgt für strukturiertes Datenschutzmanagement und hilft so, die permanente Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen so einfach, sicher und smart wie möglich zu gestalten. In der Fortsetzung Teil 4 der Video-Reihe "DSGVO leicht gemacht- mit der Datenschutz-Software docu-safe" erklären wir Ihnen, wie Sie normgerecht die Dokumentation der Grundfunktionen von Datenpannen, Standardprozessen und Betroffenenrechten in docu-safe einpflegen.
von Das Team der aigner business solutions GmbH
In den Stellungnahmen der österreichischen und französischen Datenschutzbehörde zum Einsatz von Google Analytics steht vor allem die technische Konfiguration im Vordergrund und weniger die vertragliche Ausgestaltung.
Weiterlesen Einbindung von Google Analytics über Proxy Server
von Jan
Die Datenschutzmanagement-Software "docu-safe" sorgt für strukturiertes Datenschutzmanagement und hilft so, die permanente Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen so einfach, sicher und smart wie möglich zu gestalten. In der Fortsetzung Teil 3 der Video-Reihe "DSGVO leicht gemacht" erklären wir Ihnen, wie Sie normgerecht die Dokumentation von Auftragsverarbeitern und Verarbeitungstätigkeiten in docu-safe einpflegen.
von Jan
Die datenschutzrechtliche Diskussion rund um den Einsatz von Google Analytics ist in letzter Zeit wieder enorm hochgekocht. Zurückzuführen ist dies zum einen auf Beschlüsse der österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde, zum anderen auf eine aktuelle Stellungnahme der französischen Aufsichtsbehörde CNIL zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics. In unserem Videobeitrag zeigen wir Ihnen 10 datenschutzrechtliche Problemstellungen & Lösungsmöglichkeiten bei Google Analytics .
von Nadja-Maria
Der Einsatz von Google Analytics in der EU ist rechtswidrig. Dies geht auf eine Entscheidung der österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde sowie auf eine Stellungnahme der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL zurück.
Weiterlesen Datenübermittlung durch Google Analytics rechtswidrig
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Für die Sanktionierung aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO einschließlich der Verhängung von DSGVO-Bußgeldern in Österreich ist nach § 22 DSG die unabhängige Datenschutzbehörde (DSB) zuständig. Laut ihrem Datenschutzbericht 2021 hat sie im Berichtsjahr 7 Verwarnungen ausgesprochen und 36 Geldbußen – insgesamt rund 24,7 Millionen Euro – verhängt. 11 Geldbußen wurden dabei gegenüber juristischen Personen festgesetzt, wobei sich 3 – in Gesamthöhe von 11,2 Millionen Euro – konkret gegen Betreiber der Kundenbindungsprogramme richteten.
Zu beachten ist, dass die hier vorgestellten Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind. Insbesondere die Höhe der Bußgelder kann sich daher noch verändern.
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat im Mai 2022 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 veröffentlicht. Der EDSA-Jahresbericht 2021 bietet einen detaillierten Überblick über die im Berichtszeitraum vom EDSA sowie von nationalen Aufsichtsbehörden geleistete Arbeit und gibt einen Ausblick für die kommenden Entwicklungen.
Die Höhepunkte werden in Kapitel 3 des Berichts dargestellt. Die zahlreichen verabschiedeten Leitlinien und Empfehlungen von EDSA werden in Kapitel 5 genauer erläutert. Die Tätigkeiten der nationalen Aufsichtsbehörde fasst der EDSA in Kapitel 6 zusammen.
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Ein Verstoß gegen die DSGVO liegt insbesondere dann vor, wenn die Daten ohne entsprechende Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Dies war vorliegend der Fall, indem ein Fitnessstudio in Bayern die gesamte Trainingsfläche lückenlos überwachte und dafür eine Untersagungsanordnung vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) kassierte. Diese Sanktionierung sah jedoch das Sportstudio als Anlass, selbst gegen die Datenschutzaufsichtsbehörde verwaltungsgerichtlich vorzugehen. Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach urteilte nun am 23.02.2022 (Az. AN 14 K 20.00083), dass das vom Fitnessstudio beklagte BayLDA die Videoüberwachung rechts- und verhältnismäßig als eine Abhilfemaßnahme nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO untersagt habe (Rn. 43‑44 ff.). Die Klage des Sportstudios sei dagegen „lediglich in geringem Umfang begründet“ gewesen (Rn. 26).
Weiterlesen VG Ansbach: Passende Rechtsgrundlage für lückenlose Videoüberwachung im Fitnessstudio?