von Nadja-Maria

In einem anderen Blogartikel sind wir bereits auf die grundlegenden und allgemeingültigen Bedingungen des Rechts auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO eingegangen (hier nochmal zum Nachlesen). Der heutige Beitrag und das zugehörige Video ist dem Auskunftsanspruch in einer speziellen Situation gewidmet – dem Art. 15 DSGVO im Beschäftigungsverhältnis.

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von Nadja-Maria

Die Datenschutzgrundverordnung stellt nicht nur Pflichten für datenverarbeitende Unternehmen auf, sondern wendet sich auch direkt an von der Datenverarbeitung betroffene Personen und räumt ihnen umfangreiche Rechte ein. Besonders beim Auskunftsanspruch sind für Unternehmen wichtige Punkte zu beachten. In diesem Blogartikel und dem dazugehörigen Video erfahren Sie, was Sie beim Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO beachten müssen.

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von Nadja-Maria

Mittlerweile sieht man sie immer häufiger, die ausgehängten Datenschutzinformationen für Kunden. Um die Verpflichtung aus Art. 13 und Art. 14 DSGVO zu erfüllen, nutzen gerade viele Einzelhändler, aber auch Arztpraxen die Möglichkeit eines Aushangs in den Geschäftsräumen. In diesen Dokumenten werden dann, mal mehr mal weniger ausführlich, die grundlegenden Bedingungen der Datenverarbeitung des jeweiligen Unternehmens interessierten Kunden mitgeteilt.

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von Andreas

Als eines der meist eingesetzten Tools für Website-Betreiber lassen sich mit Google Analytics umfangreiche statistische Auswertungen der Website-Nutzung durchführen.

Aus diesem Grund sahen sich die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden in der Datenschutzkonferenz am 12. Mai 2020 veranlasst, neue Hinweise zum Einsatz von Google Analytics zu beschließen und zu veröffentlichen.

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von Nadja-Maria

Am gestrigen Dienstagvormittag stellten die Bundesregierung, das Robert-Koch-Institut und die beteiligten Unternehmen die Corona-Warn-App des Bundes offiziell vor. Gleichzeitig riefen sie zur breiten Nutzung der App auf. Mithilfe der Corona-App sollen Infektionsketten besser nachvollziehbar werden. Die grundsätzliche DSGVO-Konformität der App wurde bereits durch den Geschäftsführer der TÜV Informationstechnik bestätigt.

Nach der offiziellen Vorstellung stellt sich nun für viele Arbeitgeber die Frage der Zulässigkeit der Installation der Corona-App auf den Privat- und Firmenhandys der Mitarbeiter.

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von Kathrin

Die aigner business solutions GmbH ist ein Beratungsunternehmen für Datenschutz und IT-Sicherheit und gehört in Bayern zu den führenden Dienstleistern in diesem Bereich. Das Unternehmen mit Sitz in Hutthurm bei Passau, betreut mit seinen knapp 20 Mitarbeitern nationale und internationale Konzerne und KMUs.

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von Nadja-Maria

Die Datenschutzkonferenz hat ein Konzept zur Bemessung des DSGVO-Bußgelds im Verfahren gegen Unternehmen beschlossen, das den abstrakten Kriterienkatalog aus Art. 83 DSGVO konkretisiert. Ziel ist es dabei eine transparente und einzelfallgerechte Form der Bußgeldbemessung zu erhalten. Das Konzept soll als national geltende Leitlinie für die Bußgeldbemessung dienen, bis der Europäische Datenschutzausschuss unionsweite harmonisierte Leitlinien erlässt.

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von Ramona

Viele Arbeitgeber haben ein Interesse daran, von Ihren Bewerbern und künftigen Arbeitnehmern ein polizeiliches Führungszeugnis zu erhalten, um zu überprüfen, ob diese bereits vorbestraft waren. Aber ist das überhaupt zulässig? Diesen Sachverhalt werden wir in diesem Artikel erläutern.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Bereits im Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass bei einem Webseitenaufruf das Setzen von Cookies einer aktiven Einwilligung des Webseitenbesuchers bedarf. Ausgenommen sind hiervon Cookies, die technisch notwendig sind, um die Funktionalität der Internetseite sicherstellen zu können. Nun hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seine Leitlinie zur Einwilligung bei Internetseiten aktualisiert und dabei nochmals die dringende Notwendigkeit einer korrekten Cookie-Einwilligung hervorgehoben. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Blog-Artikel.

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von Désirée

Am 25.05.2018 trat die DSGVO in Kraft und wirbelte in so einigen Unternehmen viel Staub auf. Die Aufregung damals war groß, doch inzwischen hat sie sich wieder gelegt. Viele Detailfragen, die 2018 noch offen waren, konnten geklärt werden. Andere Probleme warten noch weiter auf eine klare Positionierung durch die Aufsichtsbehörden oder gerichtliche Entscheidung. Wir blicken auf die vergangenen 2 Jahre zurück und beleuchten einige Highlights im Datenschutz.

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