von Jan

Seit Kurzem steht die Corona-Ampel in ganz Bayern auf Rot und bringt verschärfte Regelungen zur Infektionsbekämpfung mit sich. Die für jede Stufe geltenden Regelungen wurden erst zum 05.11.2021 mit der Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erneut auf die sich zuspitzende Infektionslage im Freistaat angepasst.

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von Nadja-Maria

Absicherung der Datenverarbeitung

Nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung ist jede Form der Datenverarbeitung durch Technische und Organisatorische Maßnahmen zu schützen. Die Umsetzung dieser Anforderung ist in der Praxis nicht leicht, sondern bedarf der umfassenden Planung. Dies gilt insbesondere bei der Einführung eines neuen Verarbeitungsvorganges. Die grundlegende Anforderung an die Absicherung jedes Verarbeitungsvorganges stellt dabei der Art. 32 Datenschutzgrundverordnung auf. Dieser besagt, dass sich die Auswahl der konkreten Sicherheitsmaßnahmen an dem zu erwartenden Risiko und dessen Eintrittswahrscheinlichkeit, aber auch nach den Umständen der Datenverarbeitung und den Implementierungskosten auszurichten hat.

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von Jan

Die Europäische Union ist bestrebt, die verkehrsbezogenen CO2-Emissionen zu reduzieren. Demzufolge hat sie Grenzwerte & eine neue EU Durchführungsverordnung für die zulässige CO2-Emission für Fahrzeuge erlassen – die Durchführungsverordnung EU 2021/392.

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von Jan

In unserem letzten Videobeitrag wurde das Thema „Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen“ behandelt. Nun stellt sich natürlich die gleiche Frage für den Datenschutzkoordinatoren. In diesem Videobeitrag wird Ihnen veranschaulicht, was ein Datenschutzkoordinator eigentlich ist, was seine Aufgabenbereiche sind und in welchem Zusammenhang er zum Datenschutzbeauftragten steht.

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von Jan

Der Job und speziell die Rolle eines Datenschutzbeauftragten verbunden mit den Aufgaben dahinter sind wichtiger Bestandteil eines Unternehmens. Wie kommt jedoch ein Unternehmen dazu, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Die in Folge der Globalisierung immer komplexer werdenden Datenverarbeitungsvorgänge sind für viele Unternehmen nicht zuletzt in datenschutzrechtlicher Hinsicht eine Herausforderung. Der Umstand, dass Datenverarbeitungen nicht zentral erfolgen, sondern oftmals in einer Übermittlungskette international verstreut stattfinden, erfordert einen genauen Blick auf die Möglichkeiten zur Legitimation. Daher bedarf es auch eines näheren Blickes in die neuen Standardvertragsklauseln und welche Möglichkeiten sie bieten. In folgendem Beitrag soll die Thematik um die sog. Weiterübermittlung von personenbezogenen Daten zwischen Auftragsverarbeitern außerhalb der EU beleuchtet werden. Weiterübermittlung bedeutet dabei im Gegensatz zur Übermittlung die Datenübertragung von einem Auftragsverarbeiter an einen weiteren Auftragsverarbeiter.

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„Wissen ist Macht“ und Wissen über mögliche Interessenten sowie Kunden hat einen enormen Wert. Seit Jahren ist der Datenhandel daher ein florierender Wirtschaftszweig.

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von Ramona

Eine Videoüberwachung kommt bei vielen Unternehmen zum Einsatz. Dies hat z.B. wirtschaftliche Gründe, da die Videoüberwachung kosteneffizienter ist als ein Wachdienst. Dabei müssen sich die Unternehmen mit der Zulässigkeit der eingesetzten Videoüberwachung beschäftigten. Im Rahmen unserer Tätigkeit, als externe Datenschutzbeauftragte, unterstützen wir Unternehmen in allen datenschutzrechtlichen Belangen. Darunter fällt auch das Thema “Videoüberwachung und Datenschutz“. In diesem Blogbeitrag erläutern wir, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um eine Videoüberwachungsanlage datenschutzkonform betreiben zu können.

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Kompetente Mitarbeiter sind ein Aushängeschild für erfolgreiche Unternehmen. Dass Websites und andere Werbematerialien Fotos von Beschäftigten zeigen, ist daher Standard. Wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Münster (Az. 3 Ca 391/20) vom 25.03.2021 verdeutlicht, dürfen dabei datenschutzrechtliche Vorgaben nicht außer Acht gelassen werden. Die beklagte Arbeitgeberin wurde wegen der Veröffentlichung eines Fotos ihrer Mitarbeiterin ohne deren schriftliche Einwilligung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von € 5.000 verurteilt, § 82 Abs. 1 DSGVO, da es sich um eine nicht DSGVO-konforme Fotoveröffentlichung handelt. Die Beklagte habe unter Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung ein Bild der Klägerin in einem auf ihre Hautfarbe bezogenen Zusammenhang verwendet.

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von Jan

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO begleiten Unternehmen nicht mehr nur die Datenschutzmaßnahmen in den organisatorischen Prozessen, wie z. B. in der Personalabteilung eines Unternehmens oder der IT, sondern auch immer mehr im Online-Marketing – und das ganz speziell auf Webseiten. Darum geht es in diesem Video – Webchecks – wie wichtig sind diese genau und was gibt es eigentlich alles zu beachten?

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