Bußgeld in Höhe von 260.000 Euro: Bundesnetzagentur geht gegen unerlaubte Werbeanrufe vor

von Nadja-Maria

Normalerweise berichten wir an dieser Stelle über Bußgelder, die die Datenschutzaufsichtsbehörden gegen Unternehmen verhängt haben. Heute geht es aber um ein Bußgeld, dass von der Bundesnetzagentur gegen ein Call Center verhängt hat, und zwar für einen Sachverhalt, der auch aus datenschutzrechtlicher Sicht interessant ist.

Wofür wurde das Bußgeld verhängt?

Am 17.02.2021 hat die Bundesnetzagentur einen Beitrag veröffentlicht. Sie haben gegen ein Call Center ein Bußgeld in Höhe von 260.000 Euro ausgesprochen. Dem Call Center wird dabei vorgeworfen, dass es im Auftrag namhafter Auftraggeber aus der Telekommunikations-, Energie- und Versicherungsbranche Werbeanrufe ohne eine ausreichende Prüfung der Einwilligungserklärung getätigt hätte. Das hätte dazu geführt, dass das Call Center Einwilligungsdaten verwendet hätte, die veraltet, rechtsfehlerhaft oder sogar nicht authentischen gewesen seien. Hinzugekommen sei laut der Bundesnetzagentur außerdem, dass sich viele Betroffenen über die Werbeanruf beschwert hätten und dass die Anrufe trotz Untersagung weite fortgeführt wurden. Auch sei in einem Fall bereits gegen einen der Auftraggeber ein Bußgeld verhängt worden.

Lehren für den Datenschutz

Aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgaben betrachtet die Bundesnetzagentur diesen Sachverhalt aus einer Perspektive der Wettbewerbsaufsicht und des Verbraucherschutzes im Bereich der Telekommunikation. Nicht destotrotz ist diese Entscheidung durch im Bereich des Datenschutzes relevant. So ist in beiden Bereichen gesetzliche Vorgabe, dass telefonische Werbung gegenüber Verbrauchern grundsätzlich nur nach deren ausdrücklichen und freiwilligen Einwilligung zulässig ist. Außerdem lässt sich ableiten, dass ein blindes Vertrauen auf eine Einwilligungserklärung nicht ausreichend ist. Vielmehr ist zumindest eine Plausibilitätskontrolle zwingend durchzuführen. Falls ein Kunde möchte, dass man ihn nicht (mehr) telefonisch kontaktieren kann, muss man das natürlich beachten.

Andernfalls drohen unter Umständen hohe Bußgelder für werbetreibende Unternehmen und deren Dienstleister, und zwar nicht nur von der Bundesnetzagentur.

Wir unterstützen Sie gerne in allen Belangen rund um die Informationssicherheit und den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns einfach an! Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 08505 91927-0.

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Nadja-Maria

Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.