Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Wofür wurde das Bußgeld verhängt?
Am 17.02.2021 hat die Bundesnetzagentur einen Beitrag veröffentlicht. Sie haben gegen ein Call Center ein Bußgeld in Höhe von 260.000 Euro ausgesprochen. Dem Call Center wird dabei vorgeworfen, dass es im Auftrag namhafter Auftraggeber aus der Telekommunikations-, Energie- und Versicherungsbranche Werbeanrufe ohne eine ausreichende Prüfung der Einwilligungserklärung getätigt hätte. Das hätte dazu geführt, dass das Call Center Einwilligungsdaten verwendet hätte, die veraltet, rechtsfehlerhaft oder sogar nicht authentischen gewesen seien. Hinzugekommen sei laut der Bundesnetzagentur außerdem, dass sich viele Betroffenen über die Werbeanruf beschwert hätten und dass die Anrufe trotz Untersagung weite fortgeführt wurden. Auch sei in einem Fall bereits gegen einen der Auftraggeber ein Bußgeld verhängt worden.