Datenexport im Fokus - Datenschutzaufsichtsbehörden überprüfen die Einhaltung des Schrems II Urteils

von Das Team der aigner business solutions GmbH

Die Datenschutzaufsichtsbehörden nehmen nun den Drittstaatenexport personenbezogener Daten und die Einhaltung der im Schrems II Urteil aufgestellten Grundsätze in den Blick.

Am 01.06.2021 gab die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bekannt, dass Datenschutzaufsichtsbehörden mehrerer Bundesländer die Datenübermittlungen von Unternehmen in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR überprüfen werden.

Das Schrems II Urteil zielte auf die Datenübermittlungen vornehmlich in die USA ab. Beim Drittstaatenexport der Daten besteht die Gefahr des Zugriffs durch US-Behörden und die fehlende  Konformität gemäß DSGVO.

Die Aufsichtsbehörden wissen, dass die Entscheidung des EuGH viele Unternehmen und Behörden in eine schwierige Situation gebracht hat. Problematisch ist dabei der internationalen Datentransfer und die Nutzung von Softwaretools und Cloudservices von US-Anbietern, wie Microsoft und Amazon. Dennoch sollen sich Unternehmen mit den Anforderungen ernsthaft auseinandersetzen und von sich aus nach Lösungen suchen.

Entwicklung eines Fragenkatalogs

In einer koordinierten Aktion verschiedener Aufsichtsbehörden  wurde ein gemeinsamer Fragenkatalog für die Prüfung ausgewählter Unternehmen erstellt. Zusammengearbeitet haben dabei Behörden aus Berlin, Hamburg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und dem Saarland. Die Fragen gliedern sich in fünf Bereiche und umfassen die Themen E-Mail-Hosting, Webhosting, Webtracking, Verwaltung von Bewerberdaten und konzerninterner Datenaustausch. Die Fragenbögen umfassen jeweils 5-10 Seiten pro Thema und sind auf der Webseite des Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abrufbar: Koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers (datenschutz-hamburg.de).

Schon die Anzahl der teilnehmenden Aufsichtsbehörden zeigt die Brisanz des Themas überdeutlich. Sollte Sie eine Prüfanfrage erreichen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Ihr Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie gerne bei der Beantwortung aller Fragen der Datenschutzaufsichtsbehörde.

Auch unabhängig der konkreten Befragung durch die Aufsichtsbehörden, ist das Thema Drittstaatentransfer von ungebrochener Aktualität. Daher prüfen wir dieses Aspekt in allen Bereichen Ihres Unternehmens.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Übermittlung personenbezogener Daten. Rufen Sie uns einfach in der Zentrale in Hutthurm unter +49 (0) 8505 91927 – 0 an oder in unserer Niederlassung in München unter +49 (0) 89 413 2943 – 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Das Team der aigner business solutions GmbH

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Unser Team besteht aus erfahrenen Juristen, Webspezialisten, IT-Experten, zertifizierten Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten. Mit unserer Erfahrung, Expertise und erprobten Verfahren, helfen wir Unternehmen, praxisnahe Lösungen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit zu finden. So helfen wir beispielsweise bei der Umsetzung der DSGVO oder der Einführung von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS).