In einer koordinierten Aktion verschiedener Aufsichtsbehörden wurde ein gemeinsamer Fragenkatalog für die Prüfung ausgewählter Unternehmen erstellt. Zusammengearbeitet haben dabei Behörden aus Berlin, Hamburg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und dem Saarland. Die Fragen gliedern sich in fünf Bereiche und umfassen die Themen E-Mail-Hosting, Webhosting, Webtracking, Verwaltung von Bewerberdaten und konzerninterner Datenaustausch. Die Fragenbögen umfassen jeweils 5-10 Seiten pro Thema und sind auf der Webseite des Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abrufbar: Koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers (datenschutz-hamburg.de).
Schon die Anzahl der teilnehmenden Aufsichtsbehörden zeigt die Brisanz des Themas überdeutlich. Sollte Sie eine Prüfanfrage erreichen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Ihr Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie gerne bei der Beantwortung aller Fragen der Datenschutzaufsichtsbehörde.
Auch unabhängig der konkreten Befragung durch die Aufsichtsbehörden, ist das Thema Drittstaatentransfer von ungebrochener Aktualität. Daher prüfen wir dieses Aspekt in allen Bereichen Ihres Unternehmens.
Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Übermittlung personenbezogener Daten. Rufen Sie uns einfach in der Zentrale in Hutthurm unter +49 (0) 8505 91927 – 0 an oder in unserer Niederlassung in München unter +49 (0) 89 413 2943 – 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.