Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Auswahl der Sanktionsmöglichkeiten
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hält die Auswahl der Sanktionsmöglichkeiten grundsätzlich offen. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, welcher Datenschutz-Verstoß durch die Aufsichtsbehörden mit welcher Art von Sanktion bestraft werden muss. Vielmehr steht den Aufsichtsbehörden ein umfangreicher Katalog an Sanktionen offen. Dieser ermöglicht eine wirksame und im Einzelfall angemessene Reaktion auf einen Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO.
Die DSGVO soll eine europaweit einheitliche Anwendung und eine wirksame Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gewährleisten. Deshalb ist in diesem Bereich gerade keine individuelle Regelung durch die einzelnen Mitgliedstaaten, z.B. durch eine Öffnungsklausel, vorgesehen.