Weiterhin große Aufmerksamkeit widmete der EDSA der internationalen Übermittlung personenbezogener Daten. Durch seine entsprechenden Kohärenzstellungnahmen soll die einheitliche DSGVO-Anwendung in Fällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen sichergestellt werden.
Neue EU-Standardvertragsklauseln
Unter anderem geht der EDSA auf die endgültige Fassung seiner Empfehlung 01/2020, die einen Fahrplan und eine Liste möglicher Informationsquellen für die Bewertungsphase sowie Beispiele für ergänzende Maßnahmen enthält, ein: Diese soll Datenexporteuren bei der Bewertung von Drittländern und der Ermittlung geeigneter Maßnahmen unterstützen.
Angemessenheit des Datenschutzes im Vereinigten Königreich
Außerdem betonte EDSA, dass aktuell mehrere Herausforderungen, die die Angemessenheit des Datenschutzes in UK den EU-Standards gefährden, absehbar sind. Jede Abweichung von DSGVO könnte bezüglich des Datenaustausches zwischen EU und UK, insb. für den EU-Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien problematisch werden.