Verpflichtungserklärung für Beschäftigte zur Einhaltung von Datenschutzregeln
Die geltenden gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen bestimmen, dass Beschäftigte auf die Einhaltung der Datenschutzregeln verpflichtet werden müssen.
Einschlägige Grundlagen zur Verpflichtungserklärung für Beschäftigte ergeben sich z.B. aus § 53 BDSG (Datengeheimnis), Artikel 5 DSGVO (Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten), Artikel 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung), sowie Artikel 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung). Weiterlesen

Herr Goslar bringt 18 Jahre Berufserfahrung als HR- Businesspartner, Account Manager und Führungskraft mit. Darüber hinaus hat er sich in Schnittstellenfunktionen zwischen IT Sicherheit und Datenschutz umfangreiches Know – How angeeignet. „Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter, betreue und berate ich sie gerne bei der Umsetzung der DSGVO.“