Beschäftigtendatenschutz: Welche Löschfristen gelten nach der DSGVO für Bewerbungen?
In jeder Bewerbung befinden sich zwangsläufig personenbezogene Daten. Beschäftigtendatenschutz beginnt für die HR-Abteilung also schon beim Bewerbermanagement. Das sind zum einen eher harmlose Informationen wie Name und Adresse des Bewerbers oder der Bewerberin. Aber schon die detaillierten Angaben zur beruflichen Qualifikation im Lebenslauf und aus Zeugnissen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Bewerbungen können auch Daten aus den besonderen Kategorien des Art. 9 DSGVO mit ihrem nochmals erhöhten Schutzbedarf enthalten. Man denke hier nur an Angaben über eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder an die Nennung der Konfession.

Kathrin Weigl ist unsere Expertin im Bereich Vertrieb und Marketing. Sie ist Fremdsprachenkorrespondentin, Industriekauffrau, Wirtschaftsfachwirtin und kann ein Studium in „Business and Management“ vorweisen.
Sie weiß um die Bedeutung von Customer Excellence in allen Geschäftsbereichen. „Probleme zu lösen, bevor sie entstehen und das angesichts fortwährender Anpassung der Rahmenbedingungen und Gesetzeswerke.
Diese Herausforderung meistern wir tagtäglich für unsere Kunden. Ich bin stolz, Teil eines so professionellen Teams zu sein.“