von Das Team der aigner business solutions GmbH
Am 28.06.2021 hat die Europäische Kommission den erwarteten Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien erlassen. Damit gilt Großbritannien als sicheres Drittland und die Datenübermittlung kann ab 01.07.2021 gemäß Art. 46 DSGVO auf Basis dieses Angemessenheitsbeschlusses erfolgen.
von Nadja-Maria
Das Ende 2020 sehr kurzfristig geschlossene Austrittsabkommen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union hat auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht für Rechtsklarheit gesorgt. Der ungeregelte Brexit und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Probleme und Fragestellungen des Datenexports in ein unsicheren Drittstaat sind, wenigstens vorübergehend, verhindert.
Weiterlesen Datenschutz und Brexit – Vorübergehende Rechtssicherheit hergestellt
von Nadja-Maria
Auch nach dem Brexit wird die Datenübermittlung in das Vereinigte Königreich ohne zusätzliche Maßnahmen möglich sein. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.
Weiterlesen Trotz Brexit: Datenübermittlung nach UK bleibt weiterhin zulässig