von Jan

Die Meta-Tochterfirma Instagram wurde von der Irischen Datenschutzbehörde zu einem Rekordbußgeld verurteilt, nachdem eine Untersuchung, welche am 21. September 2020 nach einem Tipp Dritter begonnen hatte, ihren Abschluss fand. Die Geldbuße ist nach einer 746-Millionen-Euro-Strafe gegen Amazon die zweithöchste verhängte Strafsumme wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

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von Nadja-Maria

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündete am 29.07.2019 sein Urteil in der Rechtssache C-40/17 (Fashion ID). Nach der Entscheidung des EuGH zur gemeinsamen Verantwortlichkeit des Diensteanbieters Facebook und des Fanpage-Betreibers entwickelt der EuGH seine Rechtsprechung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit in der Rechtssache „Fashion ID“ erneut fort; diesmal mit weitreichenden Konsequenzen für wohl nahezu jeden Webseitenbetreiber. Der EuGH entschied, dass der Begriff der Verantwortlichkeit weit auszulegen sei und sowohl der Einbindende als auch der Drittanbieter bei der Einbindung von Drittinhalten verantwortlich sein könne. Es bestehe dann eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO, die insoweit beschränkt sei, als der jeweilige Verantwortliche tatsächlich über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheide.

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