Neue Pflichten nach dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 für UBI
Das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0, das am 28. Mai 2021 in Kraft trat, bringt verschiedene Neuerungen mit sich – so auch neue Pflichten für sogenannte Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI). Unternehmen, die als solche gelten, sollten sich frühzeitig darüber informieren, welche Maßnahmen sie umsetzen müssen. Für die neuen Pflichten gelten unterschiedliche Umsetzungsfristen, die frühesten begannen bereits am 01. November 2021.

Die Diplomjuristin Désirée Eder studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und war mehrere Jahre in Berlin in einem landeseigenen Unternehmen für Immobilienprojekte als Projektmanagerin Recht und Datenschutzbeauftragte tätig. Désirée Eder bereichert das Team nicht nur mit ihrem juristischen Know-How sondern ist auch im Bereich der Organisation und Dokumentation, sowie im Rahmen der immer wichtiger werdenden DIN-ISO Normen und für Zertifizierungsprozesse erste Ansprechpartnerin. „Für das Wohl unserer Kunden sind mir offene Kommunikation sowie eine strukturierte, effiziente und gründliche Arbeitsweise wichtig.“