Beschäftigtendatenschutz: Zugriff des Arbeitgebers auf Inhalte des Arbeitsrechners des Arbeitnehmers datenschutzrechtlich erlaubt?
Das BAG verkündete am 31.01.2019 sein Urteil zum Zugriff auf Inhalte des Arbeitsrechners durch den Arbeitgeber. Nach der Entscheidung des BAG darf der Arbeitgeber auf den auch privat genutzten Arbeitsrechner Einsicht in nicht als „privat“ gekennzeichnete Dateien nehmen. Zudem kann der Arbeitgeber hierauf, soweit datenschutzrechtlich zulässig und verhältnismäßig auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses stützen.
Nadja-Maria Becke leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.