Corona-App – Warn-App auf Firmenhandys der Mitarbeiter
Am gestrigen Dienstagvormittag stellten die Bundesregierung, das Robert-Koch-Institut und die beteiligten Unternehmen die Corona-Warn-App des Bundes offiziell vor. Gleichzeitig riefen sie zur breiten Nutzung der App auf. Mithilfe der Corona-App sollen Infektionsketten besser nachvollziehbar werden. Die grundsätzliche DSGVO-Konformität der App wurde bereits durch den Geschäftsführer der TÜV Informationstechnik bestätigt.
Nach der offiziellen Vorstellung stellt sich nun für viele Arbeitgeber die Frage der Zulässigkeit der Installation der Corona-App auf den Privat- und Firmenhandys der Mitarbeiter.
Nadja-Maria Becke leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.