Swen bringt 18 Jahre Berufserfahrung als HR- Businesspartner, Account Manager und Führungskraft mit. Darüber hinaus hat er sich in Schnittstellenfunktionen zwischen IT Sicherheit und Datenschutz umfangreiches Know – How angeeignet. „Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter, betreue und berate ich sie gerne bei der Umsetzung der DSGVO.“
Die „übliche Praxis“ und die damit zusammenhängenden datenschutzrechtlichen Probleme
Übliche Praxis sind Verpflichtungserklärungen, die die Beschäftigten mit Begründung des Beschäftigungsverhältnisses unterzeichnen müssen. Die „übliche Praxis“ zeigt dann aber vier Jahre nach Einführung der DSGVO regelmäßig auch, dass Verpflichtungserklärungen inzwischen zwar nachweislich flächendeckend ausgerollt und unterschrieben wurden, die Inhalte und dort stehenden Regeln den Beschäftigten aber nicht oder nur unzureichend erklärt werden. Die offensichtlich bleibende Situation von regelmäßig auch „Mobilen Arbeitsmodellen“ fand vielerorts dabei überhaupt keine Berücksichtigung. Genau dies führt dann aber in der Praxis immer wieder zu datenschutzrechtlichen Problemen.