von Nadja-Maria

Auch im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses beziehungsweise nach dessen Beendigung hat ein Arbeitnehmer das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung seiner Daten nach Art. 15 DSGVO. So weit, so klar. Wie in vielen Fällen beginnen die Probleme bei einer detaillierten Betrachtung.

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