von Nadja-Maria

Die Bestimmung der genauen Haftungskriterien für Unternehmen bei DSGVO-Verstößen stellt eine der drängendsten Fragen der Datenschutzpraxis dar. Einige dieser juristisch umstrittenen Fragen wurden nun durch den EuGH am 05.12.2023 im Verfahren „Deutsche Wohnen SE gegen Staatsanwaltschaft Berlin (C-807/21)“ im Rahmen einer Vorabentscheidung geklärt.

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von Jan

Die Meta-Tochterfirma Instagram wurde von der Irischen Datenschutzbehörde zu einem Rekordbußgeld verurteilt, nachdem eine Untersuchung, welche am 21. September 2020 nach einem Tipp Dritter begonnen hatte, ihren Abschluss fand. Die Geldbuße ist nach einer 746-Millionen-Euro-Strafe gegen Amazon die zweithöchste verhängte Strafsumme wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

DSGVO-Bußgelder in Österreich im Jahr 2021

Für die Sanktionierung aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO einschließlich der Verhängung von DSGVO-Bußgeldern in Österreich ist nach § 22 DSG die unabhängige Datenschutzbehörde (DSB) zuständig. Laut ihrem Datenschutzbericht 2021 hat sie im Berichtsjahr 7 Verwarnungen ausgesprochen und 36 Geldbußen – insgesamt rund 24,7 Millionen Euro – verhängt. 11 Geldbußen wurden dabei gegenüber juristischen Personen festgesetzt, wobei sich 3 – in Gesamthöhe von 11,2 Millionen Euro – konkret gegen Betreiber der Kundenbindungsprogramme richteten.

Zu beachten ist, dass die hier vorgestellten Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind. Insbesondere die Höhe der Bußgelder kann sich daher noch verändern.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat im Mai 2022 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 veröffentlicht. Der EDSA-Jahresbericht 2021 bietet einen detaillierten Überblick über die im Berichtszeitraum vom EDSA sowie von nationalen Aufsichtsbehörden geleistete Arbeit und gibt einen Ausblick für die kommenden Entwicklungen.

Die Höhepunkte werden in Kapitel 3 des Berichts dargestellt. Die zahlreichen verabschiedeten Leitlinien und Empfehlungen von EDSA werden in Kapitel 5 genauer erläutert. Die Tätigkeiten der nationalen Aufsichtsbehörde fasst der EDSA in Kapitel 6 zusammen.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

4 Jahre DSGVO

Den vierjährigen „Geburtstag“ der DSGVO am 25. Mai 2022 sahen wir als einen passenden Anlass, um auf weitere 2 Jahre ihrer Anwendung zurückblicken zu können. Dieser Überblick basiert auf der Analyse der Entscheidungen der Datenschutzbehörden und Gerichte sowie der Beratungspraxis von aigner business solutions GmbH.

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„Marketing ist die Kunst Chancen aufzuspüren, sie zu entwickeln und davon zu profitieren. Manch ein Unternehmen mag eine solche Chance zur Absatzförderung in der Versendung von Bestätigungs-E-Mails im Rahmen des sogenannten Double-Opt-in-Verfahrens sehen. Das Double-Opt-in-Verfahren stellt eine in der Praxis weit verbreite und anerkannte Methode zur Absicherung einer datenschutzrechtlichen Einwilligung in eine dann folgende werbliche Kontaktierung dar. Es herrscht mittlerweile Einigkeit, dass eine Bestätigungs-E-Mail selbst keine unzumutbare Belästigung im Sinne des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist.

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von Nadja-Maria

Rechtswidrige Einbindung von Google Fonts – Das Urteil

Das Landgericht München hatte in seinem Urteil vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) über die Ansprüche einer betroffenen Person gegen einen Websitenbetreiber im Bezug auf die Einbindung von Google Fonts entschieden. Dem Kläger wurde dabei ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 100,00 € zugesprochen. Der Beklagte wurde unter Anwendung des § 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB analog untersagt, die IP-Adresse des Klägers zukünftig an Google weiterzugeben.

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von Nadja-Maria

Die Datenschutzgrundverordnung stellt eine ganze Reihe von Bedingungen auf, die eine wirksame Einwilligungserklärung nach Art. 6 Abs.1 lit.a, 7 DSGVO erfüllen muss. Das diese Vorgaben auch durchaus in der Praxis zu beachten sind, zeigt allerdings nun das Bußgeld der österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde in Höhe von 2 Millionen Euro.

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von Jan

Im Rahmen einer Überprüfung eines Unternehmens wurden Mängel bei der Umsetzung des Art. 38 und Art. 39 DSGVO festgestellt und ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro verhängt.

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So lautet das Ergebnis einer Überprüfung von knapp 1000 Websites durch Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Wie deren Bundesverband am 17.09.2021 meldete, haben mehrere Verbraucherzentralen und -verbände die Websites darauf überprüft, ob sie Cookie-Banner rechtskonform einsetzen.

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