Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 05.02.2020 entschieden, dass Gmail kein Telekommunikationsdienst ist. Gmail ist damit als klassische Auftragsverarbeitung zu sehen und unterliegt somit speziellen Anforderungen der DSGVO. Was Sie tun müssen um Gmail DSGVO-konform zu nutzen, verraten wir ihnen im folgenden Blogartikel. 

Weiterlesen