Die spanische Datenschutzbehörde verhängte im September 2022 gegen eine Bank ein Bußgeld in Höhe von €42.000, weil diese zu Unrecht eine Ausweiskopie angefordert hatte. Man hatte die Betroffene über eine Kontobewegung informiert. Als sie sich bei der Bank hierzu meldete, verwies man sie auf eine andere Abteilung. Um die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu erhalten, sollte die Kundin eine Ausweiskopie übermitteln. Dies wurde von der Aufsichtsbehörde als Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO gewertet. Zudem wurde in Frage gestellt, ob die Datenverarbeitung für die Zweckerreichung erforderlich ist. Wir nehmen die vorgenannte Entscheidung zum Anlass auf folgende Fragen einzugehen: Dürfen Ausweise überhaupt kopiert werden? Und wenn ja, was ist dabei aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten?

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von Nadja-Maria

Seit einigen Monaten kursieren zahlreiche Schreiben, die eine angebliche Rechtsverletzung beim Besuch der Webseite des Empfängers wegen einer Datenübertragung durch die Nutzung von Google Fonts rügen.

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Das BayLDA hat angekündigt, Prüfungen bei Unternehmen vorzunehmen, um sie für Ransomware-Angriffe zu sensibilisieren und die von den Unternehmen umgesetzten Schutzmaßnahmen gegen solche Angriffe abzufragen. Allein im letzten Halbjahr meldeten Unternehmen mehrere hundert solcher Angriffe dem BayLDA. Opfer dieser Attacken sind kleine bis große Unternehmen aus verschiedensten Branchen.

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