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Archivsystem bewusst angelegt
Bei der Festsetzung der Höhe des Bußgeldes sei für die Firma nachteilig ausgelegt worden, dass die beanstandete Archivstruktur bewusst angelegt worden war und die Daten über einen langen Zeitraum unzulässig verarbeitet wurden. Die „Deutsche Wohnen“ hat sich noch nicht öffentlich zu dem DSGVO Bußgeld geäußert. Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smolczyk sprach von einem „eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes“. Laut dem zugrunde gelegten Vorjahresumsatz der Immobilienfirma, der höher war als eine Milliarde Euro, hätte das Bußgeld sogar bis zu 28 Millionen Euro betragen können.