14,5 Mio. EUR DSGVO Bußgeld für Immobilienfirma verhängt

von Tobias

Grund für das DSGVO Bußgeld von 14,5 Mio. Euro sind Daten von Mietern in einem Archivsystem, deren Löschung nicht möglich war. Die Missstände seien bereits 2017 festgestellt worden. Eine Überprüfung im März 2019 habe ergeben, dass sich an dem Zustand kaum etwas geändert hatte. Daher hat die Berliner Datenschutzaufsicht ein Millionenbußgeld für die Immobilienfirma „Deutsche Wohnen“ verhängt. Das Bußgeld hätte noch höher ausfallen können aufgrund des Umsatzes des Unternehmens.

Archivsystem bewusst angelegt

Bei der Festsetzung der Höhe des Bußgeldes sei für die Firma nachteilig ausgelegt worden, dass die beanstandete Archivstruktur bewusst angelegt worden war und die Daten über einen langen Zeitraum unzulässig verarbeitet wurden. Die „Deutsche Wohnen“ hat sich noch nicht öffentlich zu dem DSGVO Bußgeld geäußert. Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smolczyk sprach von einem „eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes“. Laut dem zugrunde gelegten Vorjahresumsatz der Immobilienfirma, der höher war als eine Milliarde Euro, hätte das Bußgeld sogar bis zu 28 Millionen Euro betragen können.

Nehmen Sie Datenschutz ernst

Aufgrund der sich drastisch verschärfenden Bußgeldsituation empfehlen wir Ihnen nochmals dringend, das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen sehr ernst zu nehmen und entsprechende Dokumentationspflichten zu erfüllen. Ebenso ist die regelmäßige Prüfung durch den Datenschutzbeauftragen fest in Abläufe zu integrieren. Weisen Sie uns immer auch sofort darauf hin, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Prozesse ändern oder neue Software oder Apps einführen möchten. Eine regelmäßige Überprüfung muss fest eingeplanter Teil eines guten Datenschutzmanagements auch in Ihrem Unternehmen sein! Beachten Sie auch den jährlichen Tätigkeitsbericht ihres Datenschutzbeauftragten, der auch zum Jahresende wieder zur Verfügung gestellt wird und wertvolle Informationen zum Thema Datenschutz enthält.

 

Sie möchten ein DSGVO Bußgeld für Ihr eigenes Unternehmen unbedingt vermeiden? Wir stehen Ihnen gerne als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Wenn Sie lieber einen internen Datenschutzbeauftragten benennen möchten, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Gerne bringen wir Ihr Unternehmen auch in einem Projekt auf einen DSGVO-konformen Stand. Dar können Sie den Datenschutz dann wieder selbst in die Hand nehmen. Kontaktieren Sie uns einfach für Ihr individuelles Angebot.  

assets/images/a/tobias-damasko-7-14dfe728.jpeg
Tobias

Der ISO/IEC 27001 Auditor / Lead Auditor mit langjähriger Tätigkeit in führender Funktion agiert für Kunden und Kollegen als kompetenter Ansprechpartner im Bereich der IT und IT-Security. Neben jahrelanger Erfahrung bei der Betreuung und im Management von komplexen Software- und IT-Projekten, VDI/Virtualisierungs- und NAC (Network-Access-Control)-Lösungen fühlt sich der zertifizierte Microsoft Spezialist auch im Bereich der Softwareentwicklung zu Hause. Mit seinem weitreichenden Wissen und vielseitigen technischen Know-how bereichert er Kunden und Team gleichermaßen.