aigner business solutions GmbH bietet digitales Hinweisgebersystem an

von Das Team der aigner business solutions GmbH

Warum brauchen Unternehmen eine Hinweisgeber-Lösung?

Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937 in Kraft getreten. Sie soll Hinweisgeber, die mit Ihren Meldungen auf Missstände und Gesetzesverstöße hinweisen, vor negativen Konsequenzen und Repressalien schützen.

Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen ab 250 Mitarbeiter, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Kommunen ab 10.000 Einwohner und Behörden ab Dezember 2021 einen unternehmensinternen Meldeprozess einführen müssen. Über diesen können interne und externe Personen Verstöße melden, wobei die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers sichergestellt werden muss. Unternehmen der Privatwirtschaft mit 50 – 249 Mitarbeitern haben jedoch für die Umsetzung der Vorgaben bis zum 17.12.2023 Zeit.

Hinweisgeberschutzgesetz

Die Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie sollten vom deutschen Gesetzgeber bis Dezember 2021 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Dies konnte nicht realisiert werden, da der Entwurf für das neue Hinweisgeberschutzgesetz Ende April 2021 von der Union abgelehnt wurde. Die neue Regierung wird laut Koalitionsvertrag über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehen und auch Hinweisgeber „von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt“ schützen.

Die digitale Hinweisgeber-Lösung von aigner-business-solutions

Die Vorgabe, einen internen vertraulichen Meldekanal einzurichten, kann unter anderem durch eine digitale Hinweisgeberlösung erfüllt werden. Die aigner business solutions GmbH bietet ab 2022 ein digitales Hinweisgebersystem als Produktlösung an, das speziell für den Mittelstand entwickelt wurde und als SaaS-Lösung sehr schnell eingesetzt werden kann.

Die Hinweisgeber können Ihre Hinweise sehr unkompliziert über das Hinweisgebersystem absetzen. Die vertraulichen Hinweise gehen bei dem hinterlegten Fallbearbeiter ein, der im Nachgang den Hinweis verifiziert und die weitere Bearbeitung veranlasst. Die Dokumentation der Bearbeitung erfolgt DSGVO-konform in dem Hinweisgebersystem.

Hier sehen Sie eine grafische Darstellung zu unserem digitalen Hinweisgebersystem:

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Was passiert, wenn kein interner vertraulicher Hinweisgeberkanal eingerichtet wird?

Bietet das Unternehmen keinen internen Meldekanal mit Schutz der Vertraulichkeit des Hinweisgebers an, versäumt das Unternehmen die Chance, dem Hinweis intern nachzugehen. Der Hinweisgeber darf sich in solchen Fällen an den externen Meldekanal, den der Bund einrichten wird, wenden. Damit ist eine Weitergabe von internen Informationen aus dem Unternehmen an Mitarbeiter einer Bundesbehörde möglich. Von dort aus können diese Informationen weiterverfolgt werden.

Hinweisgeber-Lösung als Chance zur Verbesserung

Ein Hinweisgebersystem hat nichts mit Denunziantentum zu tun! Es dient in erster Linie dazu, das Unternehmen vor Sanktionen, Strafen und auch vor Imageverlust zu schützen. Über Hinweise auf unrechtmäßiges Verhalten können Risiken für das Unternehmen frühzeitig erkannt und behoben werden.

Gerne stellen wir Ihnen unsere digitale Hinweisgeberlösung vor. Vereinbaren Sie dafür einen kostenlosen Termin mit uns.

Außerdem können Sie uns telefonisch in unserem Büro in Hutthurm unter der Nummer +49 8505 919270 und in unserer Niederlassung in München unter +49 (0) 89 413 2943 – 0 erreichen.

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Das Team der aigner business solutions GmbH

Unser Team – Ihr Vorteil | Hier stellen wir uns vor.

Unser Team besteht aus erfahrenen Juristen, Webspezialisten, IT-Experten, zertifizierten Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten. Mit unserer Erfahrung, Expertise und erprobten Verfahren, helfen wir Unternehmen, praxisnahe Lösungen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit zu finden. So helfen wir beispielsweise bei der Umsetzung der DSGVO oder der Einführung von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS).