Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Einordnung des Betriebsrats
Ob nun auch ein Betriebsrat unter diese Definition des Verantwortlichen zu fassen ist, war lange Zeit umstritten. Hintergrund hierfür war, dass der Betriebsrat nach der traditionellen arbeitsrechtlichen Auffassung zwar Teil eines Betriebes ist, aber durchaus mit eigenen, vom Arbeitgeber unabhängigen Rechten ausgestattet ist. Außerdem ist dieser zwar durch gesetzliche Vorgaben und Betriebsvereinbarungen in seiner eigenständigen Handlungsweise erheblich eingeschränkt. Nichtsdestotrotz verfügt ein Betriebsrat gerade bei der Auswahl der Mittel der Datenverarbeitung über eine gewisse Autonomie.
Hinzu kommt noch, dass man die Natur des Betriebsrates auch unter den Aufsichtsbehörden nicht einheitlich beurteilte und es darüber hinaus auch divergierende Rechtsprechung zu diesem Thema gab.