Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Hintergrund der Entscheidung
Im Jahr 2020 verhängte die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen. Hintergrund hierfür war die, nach Ansicht der Aufsichtsbehörde rechtswidrige, Speicherung sensibler Mieterdaten sowie das vorsätzliche Unterlassen erforderlicher Maßnahmen zur Datenlöschung.
Vor dem Hintergrund der Bußgeldhöhe verständlich ging die Deutsche Wohnen auf dem Rechtsweg gegen das Bußgeld der Aufsichtsbehörde vor. In Deutschland beschäftigte das Verfahren verschiedene Gerichte, bis das Kammergericht entscheidungserhebliche Fragestellungen zur europarechtskonformen Auslegung der Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO dem EuGH zur Entscheidung vorlegte. Gestritten wurde insbesondere darüber, in welchem Verhältnis die Haftungsregelungen aus der DSGVO zu den Vorgaben und der Praxis des deutschen Ordnungswidrigkeitenrechts stehen.