Datenschutz im Autohaus ist Endkundengeschäft
Im Endkundengeschäft gilt es für Unternehmen besonders, die Rechte der Betroffenen zu wahren. Kunden können bei Unzufriedenheit verärgert reagieren. Die Folge ist oft, dass sie die Löschung ihrer Daten verlangen und keine Werbung mehr vom Autohaus bekommen möchten. Dann muss man besonderes Augenmerk darauf legen, dass das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO als solches identifiziert und an die verantwortlichen Stellen im Autohaus weitergeleitet wird. Diese müssen sorgfältig prüfen, ob dem Recht vollständig entsprochen werden kann oder ob bspw. Rechnungen noch weiter aufbewahrungspflichtig sind.