Datenschutzrechtlich kritisch - TikTok auf betrieblich genutzten Mobiltelefonen

von Nadja-Maria

Die Nutzung von Social Media Apps auf betrieblich genutzten Mobiltelefonen ist aus datenschutzrechtlicher Sicht ein regelungsbedürftiger Sachverhalt. Erinnert sei hier nur an die Diskussion um den Einsatz von WhatsApp als betriebliches Kommunikationsmittel, wozu unsererseits bereits ein Blogartikel veröffentlicht wurde, welchen Sie hier aufrufen können.

Datenschutz und Social Media Anbieter

Aber auch Social Media Anbieter im engeren Sinne sind aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unproblematisch. Hintergrund für die datenschutzrechtlichen Bedenken ist oftmals, dass die Anbieter überwiegend werbefinanziert sind und daher die genaue Kenntnis ihrer Nutzer oder anders ausgedrückt, die Sammlung möglichst weitreichender Informationen über die Nutzer und deren Verhalten entscheidend für den Erfolg der Unternehmen ist. Hinzu kommt noch, dass die überwiegend US-amerikanischen Anbieter meist nicht bereit sind, sich vollumfänglich an die europäische Datenschutzgesetzgebung und deren strickte Regelungen zum Tracking und zur Datensammlung zu halten.

Social Media Apps auf betrieblichen Mobiltelefonen

Im privaten Bereich mag jeder selbst entscheiden, ob die Angebote trotz dieser Bedenken genutzt werden sollten. Problematischer wird es jedoch, sobald die Social Media Angebote über (auch) betrieblich genutzte Mobiltelefone genutzt werden. Zum einen kann es sein, dass die Nutzung der Social Media Angebote dem Verantwortungsbereich des Unternehmens zugerechnet werden und daher die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung auch in Bezug auf das Social Media Angebot einzuhalten sind. Zum anderen besteht das Risiko, dass sich unter den durch die Social Media Anbieter gesammelten Informationen auch schützenswerte betriebliche Informationen befinden.

TikTok als besonders kritischer Fall?

An TikTok wird besonders kritisiert, dass die chinesische Regierungspartei an dem TikTok Eigentümer ByteDance beteiligt ist. Nun steht seit geraumer Zeit der Vorwurf im Raum, dass die chinesische Regierung diese Stellung nutzt, um über TikTok gezielt Desinformationen zu verbreiten und um an die Nutzerdaten zu gelangen. Des Weiteren sei es unklar, wo und zu welchen Zwecken die Nutzerdaten durch das Unternehmen genutzt werden. Gegen diese Vorwürfe hat sich TikTok mehrmals öffentlich verteidigt und hat bestritten, dass die App zu unlauteren Zwecken genutzt werde.

Konsequenzen durch staatliche Stellen

Trotz der Dementi des Eigentümers haben bereits mehrere Staaten Konsequenzen in Bezug auf TikTok gezogen. Am weitgehendsten sind dabei sicherlich die Bestrebungen aus einigen Bundesstaaten der USA, die App gänzlich zu verbieten. Aber auch auf Ebene der EU wurden Maßnahmen ergriffen. So ist es Mitarbeitern der Europäischen Kommission verboten, TikTok auf Diensthandys und dienstlich genutzten Mobiltelefonen zu nutzen.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir unseren Kunden, die Nutzung von TikTok auf betrieblichen und betrieblich genutzten Mobiltelefonen einer kritischen Risikoeinschätzung zu unterziehen. Zu berücksichtigen sind dabei neben datenschutzrechtlichen Fragestellungen auch mögliche Risiken aus den Bereichen der Informations- und IT-Sicherheit.

Falls Sie Fragen zum Thema "TikTok auf betrieblich genutzten Mobiltelefonen" oder zu anderen datenschutzrelevanten Themen haben, kontaktieren Sie uns einfach!

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Nadja-Maria

Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.