„Egal ob Sie einen externen Datenschutzbeauftragten oder Beratung zu Datenschutz oder mehr IT Sicherheit benötigen. Durch meine langjährige Erfahrung als Datenschutzbeauftragter oder Berater im Betrieb hochsicherer Rechenzentren + IT Infrastrukturen mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen auch in hochsensiblen Bereichen, stehe ich Ihnen mit meinem KnowHow und meiner umfassenden Erfahrung in Datenschutz und IT Security zur Verfügung. Dabei liegt mir immer Ihre Zufriedenheit am Herzen. Sprechen Sie mich an – gemeinsam finden wir die ideale Lösung.“
Die offizielle Stellungnahme in einer Pressemitteilung der DSK (Datenschutzkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) vom 28.07.2020 lautet dazu:
„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16. Juli 2020 (Rechtssache C311/18) den Beschluss 2016/1250 der Europäischen Kommission zur Übermittlung personenbezogener Daten in die USA (Privacy Shield) für unwirksam erklärt. Zugleich hat der EuGH festgestellt, dass die Entscheidung 2010/87/EG der Kommission über Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses – SCC) grundsätzlich weiterhin gültig ist.“