Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Österreichische Aufsichtsbehörde bestätigt Einschätzung
Das Thema Google Analytics verliert in der datenschutzrechtlichen Welt nicht an Bedeutung und Aktualität. Hintergrund hierfür ist natürlich die Wichtigkeit dieses Werkzeugs für fast alle betrieblichen Marketingvorhaben. Aber auch, dass Max Schrems mit seiner NGO Noyb Google Analytics und dessen Einsatz durch Unternehmen gezielt in den Blick genommen und daher europaweit über hundert Beschwerden bei Aufsichtsbehörden eingelegt hat.
Beschwerdegegner im hier dargestellten und durch Noyb ausgelösten Verfahren waren dabei zum einen der Betreiber der streitgegenständlichen Homepage. Ebenso war auch Google LLC als Empfänger der Daten genannt.
Bei der Beurteilung dieser Entscheidung ist besonders zu berücksichtigen, dass der Webseitenbetreiber keine datenschutzrechtliche Einwilligung nach Art. 49 Abs.1 lit. a DSGVO eingeholt hatte und daher keine Aussagen über die Rechtfertigungsmöglichkeit des Datenexports auf Grund der Einwilligung des Nutzers getroffen wurden.