„Egal ob Sie einen externen Datenschutzbeauftragten oder Beratung zu Datenschutz oder mehr IT Sicherheit benötigen. Durch meine langjährige Erfahrung als Datenschutzbeauftragter oder Berater im Betrieb hochsicherer Rechenzentren + IT Infrastrukturen mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen auch in hochsensiblen Bereichen, stehe ich Ihnen mit meinem KnowHow und meiner umfassenden Erfahrung in Datenschutz und IT Security zur Verfügung. Dabei liegt mir immer Ihre Zufriedenheit am Herzen. Sprechen Sie mich an – gemeinsam finden wir die ideale Lösung.“
Geprüft wurde bei dem Verfahren u.a. die Fachkunde des DSBs, insbesondere da es sich dabei um eine externe Anwaltskanzlei handelt. Genauer geprüft wurde dabei offensichtlich nicht nur die Unabhängigkeit, sondern auch die Erfahrung, obwohl es sich um eine Kanzlei handelte. Nach Ansicht der Behörden muss ein DSB ein anerkannter „Datenschutzexperte“ mit mindestens drei Jahren Erfahrung in diesem Bereich sein. Die Funktion sollte auch über ausreichend Zeit und Ressourcen verfügen, die mindestens einem Vollzeitmitarbeiter (!) entsprechen. Tun Unternehmen das? Vermutlich eher die wenigsten. Das sollten sie aber. Ansonsten wird in absehbarer Zeit auch in Deutschland ein DSGVO-Bußgeld drohen.