Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Facebook Max Schrems erhebt Beschwerde gegen (Meta)

von Nadja-Maria

Die Auseinandersetzung von Max Schrems beziehungsweise dessen Datenschutzorganisation noyb mit dem US-Amerikanischen Digitalkonzern Meta (Eigentümer von Facebook, Instagram und weiterer Dienste) hat die datenschutzrechtliche Rechtsentwicklung in Europa maßgeblich geprägt. Erinnert sei nur an dessen Klage gegen den Konzern, die mit dem Schrems II Urteil des EuGH relevante Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des gesamten Datentransfers in unsichere Drittstaaten hatte.

Aktueller Streitgegenstand

Wie im Laufe des 6. Junis bekannt wurde, legte noyb bei 11 Datenschutzaufsichtsbehörden Beschwerde gegen Facebook beziehunsgweise dessen Mutterkonzern Meta ein. Hintergrund dieses Vorgehens war, dass Meta derzeit Nutzerinnen und Nutzer der verschiedenen Plattformen über eine Änderung der Datenschutzrichtline informiert. Meta zufolge solle zukünftig verstärk KI im Rahmen der Dienstbereitstellung zum Einsatz kommen.

Datenschutzrechtliche Fragezeichen

Meta zufolge sei die mit der Nutzung von KI-Systemen verbundene Datenverarbeitung auf Grund des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO rechtmäßig und die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung würden eingehalten.

Nach Ansicht von noyb entspricht diese Vorgehensweise jedoch nicht den datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Statt der Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, sei für diese Form der Datennutzung eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer erforderlich. Diese Auslegung hätte zu Folge, dass den Nutzerinnen und Nutzer nicht nur ein, gegebenenfalls sogar begründungsbedürftiges, Widerspruchsrecht zustünde, sondern das Meta von allen Nutzerinnen und Nutzern eine aktive Zustimmung zur Nutzung der personenbezogenen Daten einholen müsste.

Zu weiteren datenschutzrechtlichen Kritikpunkten an Meta führte Max Schrems aus:

Meta sagt im Grunde, dass es ‚beliebige Daten aus beliebigen Quellen für beliebige Zwecke verwenden und jedem auf der Welt zur Verfügung stellen kann‘, so lange dies über ‚KI-Technologie‘ passiert. Das widerspricht eindeutig der DSGVO. ‚KI-Technologie‘ ist ein unglaublich breiter Begriff und Meta sagt nicht, für welche Zwecke es die Daten verwenden wird. Es könnte sich daher um einen einfachen Chatbot, extrem aggressive personalisierte Werbung oder sogar eine Killerdrohne handeln. Meta sagt sogar, dass es die Daten beliebigen ‚Dritten‘ zur Verfügung stellen kann.“(https://noyb.eu/de/noyb-urges-11-dpas-immediately-stop-metas-abuse-personal-data-ai)

KI als Zukunftsthema

Die Vorgehensweise von Meta, verdeutlicht eindrucksvoll, dass KI längst in unserem Alltag angekommen ist und unser digitales Leben, privat wie beruflich, zukünftig in vielerlei Hinsicht prägt. Umso interessanter ist daher die zu erwartende Entscheidung der Aufsichtsbehörden. Insbesondere ist zu hoffen, dass dieser auch Wegweiser für den datenschutzkonformen Einsatz von sonstigen KI-Systemen zu entnehmen sind.

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Nadja-Maria

Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.