„Egal ob Sie einen externen Datenschutzbeauftragten oder Beratung zu Datenschutz oder mehr IT Sicherheit benötigen. Durch meine langjährige Erfahrung als Datenschutzbeauftragter oder Berater im Betrieb hochsicherer Rechenzentren + IT Infrastrukturen mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen auch in hochsensiblen Bereichen, stehe ich Ihnen mit meinem KnowHow und meiner umfassenden Erfahrung in Datenschutz und IT Security zur Verfügung. Dabei liegt mir immer Ihre Zufriedenheit am Herzen. Sprechen Sie mich an – gemeinsam finden wir die ideale Lösung.“
Wie so oft im Leben eines Datenschutzbeauftragten, hechelt man der so plötzlich neu geschaffenen Realität etwas hinterher.
Es ging für Unternehmen natürlich zuallererst darum, weiteres Geschäft und vor allem Umsatz zu sichern. Dementsprechend ging es weniger darum, die Vorgaben der DSGVO bei Videokonferenzsystemen einzuhalten. Dass die Regierungen und Aufsichtsbehörden für Datenschutz der Länder dabei wenig hilfreich waren, ist leider nichts Neues. Es gab keine klaren Leitlinien oder Vorgaben. Viel schlimmer noch: auch auf Nachfrage, welches Videokonferenzsystem denn nun noch am ehesten akzeptiert wird, oder den Vorgaben der DSGVO noch am nächsten komme, erhielt man offensichtlich die unterschiedlichsten Aussagen.
Interessierte können sich diese Erfahrungen aus erster Hand anhören, im Datenschutzpodcast „Auslegungssache“ (Nr. 12) des Heise Verlags berichten die Kollegen von haarsträubenden Aussagen, die im schlimmsten Fall sogar dazu führten, dass Schulen in ganzen Bundesländern die kurzfristig eingeführte App von Microsoft Teams nicht mehr nutzen durften. Gleichzeitig wurden andererseits ganze Konferenzen der europäischen Finanzminister via „Zoom“ abgehalten. Eine Situation also, die dem Unternehmer bei der Entscheidung für das richtige Videokonferenzsystem natürlich insgesamt wenig hilfreich ist.