Unser Spezialist im Bereich Datenschutz: „Als TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter + Datenschutzauditor bringe ich Erfahrungen aus den Bereichen IT, Datenschutz, Betriebsrat und Konzernentwicklung – auch im internationalen Umfeld – mit.“ Seit 2016 ist der ausgebildete Meister in Energieanlagenelektronik und Technische Betriebswirt, im Team der aigner business solutions GmbH.
Die fortlaufende Anpassung von Google Analytics durch Google erweiterte das Tool zur statistischen Analyse (Reichweitenmessung) mit einer Vielzahl weiterer Funktionen, mit denen Website-Betreiber verschiedene Zwecke verfolgen können.
Diesen Umstand geschuldet wird die Verarbeitung im Zusammenhang mit Google Analytics nicht mehr als Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO eingestuft. Viele Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung werden beim Einsatz von Google Analytics mittlerweile ausschließlich von Google eigenverantwortlich vorgegeben und vom Seitenbetreiber vertraglich akzeptiert. Der Grundsatz der Auftragsverarbeitung ist somit nicht mehr gegeben, da gemäß Art.4 Nr. 7 i. V. m. Art. 28 Abs. 10 DS-GVO der Verantwortliche Zwecke und Mittel der Verarbeitung selbst zu bestimmen hat.
Google bietet zwar weiterhin einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung an, weist aber des Weiteren in den „Google Measurement Controller-Controller Data Protection Terms“ für bestimmte Verarbeitungsprozesse auf die getrennte Verantwortung hin. Zudem stellt Google in den Nutzungsbedingungen klar, dass Google die Daten für eigene Zwecke, insbesondere auch zum Zweck der Bereitstellung seines Webanalyse- und Trackingdienstes, verarbeite. Gemäß Artikel 28 Abs. 10 DS-GVO handelt es sich bei Google damit nicht mehr um einen Auftragsverarbeiter.