Grund für drohendes Bußgeld für Lieferando: GPS-Tracking bei Mitarbeitern mittels App „Scoober“
Mehrere Rider des Lieferdienstes Lieferando hatten von ihrem Auskunftsrecht nach Art. 14 DSGVO Gebrauch gemacht. Die Unterlagen der Datenauskünfte lagen den Reporterinnen und Reportern des Bayerischen Rundfunks vor. Deren Recherche ergaben, dass die App pro Lieferung 39 Datenpunkte erhebt. So sei nachvollziehbar, wann einem Rider eine Bestellung zugeteilt wird, wann er diese abholt sowie ausliefert und ob Zeitvorgaben eingehalten werden. In einigen der vorliegenden Fälle wurden unter anderem detaillierte Standortdaten bereits seit 2018 erfasst und gespeichert.
Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Lieferando-Gesamtbetriebsrates, Semih Yalcin, handle es sich um die „totale Überwachung“, die „völlig unverhältnismäßig“ sei.
Oliver Klug, Lieferando-Sprecher, teilte dagegen mit: „Es wird mit den Daten keine unerlaubte Leistungskontrolle oder auch kein Profil der Fahrer erstellt“. Die ermittelten Daten wie Zeiten und Orte seien unerlässlich für einen funktionierenden Lieferservice.