Nadja-Maria Becke leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Sachverhalt mit Bezug zu Minderjährigen
Wichtig ist es, in jedem Fall zu bestimmen, von welchen Datenverarbeitungsvorgängen im Unternehmen überhaupt Minderjährige betroffen sein können. Beachtenswert sind dabei Konstellationen, in denen sich das Angebot eines Verantwortlichen ausdrücklich an Minderjährige richtet. So z. B. das Angebot einer „Kinder Lese-Aktion mit Gewinnspiel“ der örtlichen Stadtbibliothek.
Daneben kann es insbesondere in Unternehmen auch noch weniger offensichtliche Verarbeitungssituationen geben, von denen Minderjährige betroffen sein können. So darf insbesondere nicht vergessen werden, dass Auszubildende nicht selten noch unter die besonderen Schutzvorschriften für Minderjährige fallen.