Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Drittstaatentransfer bei mobiler Arbeit?
Ein Drittstaatentransfer, auch als grenzüberschreitender Datentransfer bezeichnet, tritt auf, wenn personenbezogene Daten von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in ein Drittland oder von einem Drittland in die EU/EWR übertragen werden. Ein Drittland ist ein Staat außerhalb der EU und des EWR. Die DSGVO legt in den Art. 44 ff strenge Anforderungen für solche Drittstaatentransfers fest, um den Schutz personenbezogener Daten auch außerhalb der EU/EWR sicherzustellen.
Ein solcher Transfer kann auf verschiedene Weisen geschehen, wie beispielsweise bei der Übertragung von Daten an internationale Unternehmen, Cloud-Provider oder Dienstleister, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Neben diesen eindeutigen Fällen gibt es jedoch auch Datenverarbeitungsvorgänge, bei denen nicht eindeutig feststeht, ob mit diesen ein Transfer personenbezogener Daten in einen Drittstaat verbunden ist.
Umstritten ist insbesondere die Frage, ob auch dann ein Drittstaatentransfer vorliegt, wenn personenbezogene Daten zwar über die Grenzen der EU/ EWR hinaus übermittelt werden, die übermittelnde Stelle und der Empfänger aber Teil desselben Verantwortlichen sind. Relevant wird diese Frage zum Beispiel dann, wenn Mitarbeiter auf Dienstreisen, oder auch dauerhafter im Homeoffice, außerhalb der EU/EWR ihrer Tätigkeit nachgehen und dabei personenbezogene Daten des europäischen Unternehmens nutzen.
Relevant ist diese Frage speziell deswegen, da europäische Unternehmen dann gegebenenfalls neben den bereits angesprochenen Sicherheitsmaßnahmen auch die Anforderungen des Art. 44 ff DSGVO erfüllen müssten, sobald ihre Mitarbeiter im Rahmen der mobilen Arbeit außerhalb der EU/EWR tätig werden.