Personenbezogene Daten als Währung des 21. Jahrhunderts
Um an Informationen in der Form von personenbezogenen Daten zu gelangen, wurden verschiedene Geschäftsmodelle entwickelt. Ein Beispiel dafür ist das Angebot vermeintlich „kostenloser“ digitaler Waren und Dienstleistungen. Im Gegenzug für die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder dem Download eines E-Books oder einer App, teilen die betroffenen Personen personenbezogene Daten mit und willigen in deren Nutzung zur werblichen Ansprache, beispielweise in der Form eines Newsletters, ein. Die Konstellation „Daten als Gegenleistung“ ist künftig auch ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch als neuer Vertragstyp vorgesehen. Zum 01.01.2022 treten verschiedene Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Europäischen Digitale Inhalte-Richtlinie (EU) Nr. 2019/770 (im Folgenden „DIDRL“) in Kraft, die für Anbieter digitaler Produkte im weitesten Sinne bedeutend sind.