von Kathrin

In jeder Bewerbung befinden sich zwangsläufig personenbezogene Daten. Beschäftigtendatenschutz beginnt für die HR-Abteilung also schon beim Bewerbermanagement. Das sind zum einen eher harmlose Informationen wie Name und Adresse des Bewerbers oder der Bewerberin. Aber schon die detaillierten Angaben zur beruflichen Qualifikation im Lebenslauf und aus Zeugnissen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Bewerbungen können auch Daten aus den besonderen Kategorien des Art. 9 DSGVO mit ihrem nochmals erhöhten Schutzbedarf enthalten. Man denke hier nur an Angaben über eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder an die Nennung der Konfession.

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