von Nadja-Maria

Stellung des Datenschutzbeauftragten

Die Artikel 38 und 39 der Datenschutzgrundverordnung geben gesetzliche Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichem und Datenschutzbeauftragten vor. In der Praxis gibt es einige Unterschiede zwischen der Bestellung eines internen und eines externen Datenschutzbeauftragten. Insbesondere folgende Punkte sind jedoch in jedem Fall zwingend zu beachten:

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