von Das Team der aigner business solutions GmbH

Das Recht Neukunden mit Direktwerbung zu generieren ist auf Grundlage einer Interessenabwägung allgemein als zulässig anerkannt. Das OLG Stuttgart musste sich im Februar dieses Jahres mit der Berufung einer Schadensersatzklage aufgrund postalischer Direktwerbung beschäftigen und hat mit diesem Beschluss die gängige Rechtspraxis obergerichtlich bestätigt.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Datenschutzrechtliche Anforderungen in Bezug auf das Training von KI-Systemen

Anwendungen, basierend auf Künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT sind derzeit in aller Munde. Neben den sogenannten Large Language Models (LLM), unter die z.B. ChatGPT zu subsumieren ist, gibt es noch weitere KI-Modelle. Genannt seien beispielsweise Bilderkennungsmodelle oder auch Modelle in der Robotik. Mit künstlicher Intelligenz sind viele rechtliche Fragestellungen verbunden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht betrifft dies zum Beispiel Fragen zu Training, Nutzung und Auswirkungen von KI. Im vorliegenden Beitrag soll auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen hierzu und im Schwerpunkt auf die Rechtsgrundlagen bzgl. des massenhaften Sammelns und Verwendens von Trainingsdaten durch KI in Form von Large Language Models eingegangen werden. Dieses KI-Modell steht auf Grund der Nutzung von Scraping und Crawling zur Datengewinnung derzeit im Fokus der datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Die Datenschutzgrundverordnung ist nicht die einzige EU-Gesetzgebung, die das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung in ganz Europa schützt. Von großer Relevanz im Bereich des Grundrechtschutzes, aber auf Grund des Anwendungsbereiches eher unbekannt, ist die Richtlinie (EU) 2016/680 vom 27. April 2016.

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von Nadja-Maria

Die Auseinandersetzung von Max Schrems beziehungsweise dessen Datenschutzorganisation noyb mit dem US-Amerikanischen Digitalkonzern Meta (Eigentümer von Facebook, Instagram und weiterer Dienste) hat die datenschutzrechtliche Rechtsentwicklung in Europa maßgeblich geprägt. Erinnert sei nur an dessen Klage gegen den Konzern, die mit dem Schrems II Urteil des EuGH relevante Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des gesamten Datentransfers in unsichere Drittstaaten hatte.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

In einem am 31.10.2023 ergangenen Urteil des LG Mannheim wurde der Klägerin durch einen unerwünschten Werbeanruf ein immaterieller Schadensersatz für den erlittenen Kontrollverlust und die Belästigung in Höhe von 500€ zugesprochen.

Der vorliegende Beitrag soll sich anlassbezogen mit den genauen Voraussetzungen für einen solchen Schadensersatz als auch mit den für eine Einwilligung häufig verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auseinandersetzen.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Mit zunehmender Digitalisierung aller betrieblichen Prozesse wird auch die IT Compliance einer der wichtigsten Themen einer zukunftsfähigen Unternehmensführung. Zum einen um das Risiko für einen Existenzgefährdung des Unternehmens zu minimieren, aber auch um persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung zu vermeiden.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Die Schufa ist aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Dauerbrenner. Meist steht dabei die Nutzung des Schufa Scores durch Unternehmen im Blickpunkt. Die Nutzung der Schufa-Services hat aber gewissermaßen noch eine andere Seite. Um valide Bewertungen abgegeben zu können, ist die Schufa unter anderem auf Meldungen von Unternehmen zu säumigen Kunden und Geschäftspartnern angewiesen.

Das auch hierbei der Datenschutz immer zu berücksichtigen ist, stellte nun das OLG Hamburg (OLG Hamburg (13. Zivilsenat), Urteil vom 10.01.2024 – 13 U 70/23) fest.

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von Benedict Taube

Am 07.02.2024 wurde der Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verabschiedet. Das Gesetz ist noch nicht verkündet worden, dennoch lohnt es sich, bereits im Vorfeld mit den zu erwartenden Änderungen vertraut zu machen, um darauf vorbereitet zu sein.

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von Nadja-Maria

Das Recht der werblichen Kommunikation beziehungsweise die Frage, wann Werbung zulässig ist, ist für viele Unternehmen äußerst relevant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass hier neben den Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung auch die Regelungen aus § 7 UWG zur (nicht) belästigenden Werbung Geltung beanspruchen. Das bedeutet, dass Direktwerbung nur dann rechtmäßig ist, sofern die Datenschutzgrundverordnung, zumindest bei Verarbeitung personenbezogener Daten, und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vollumfänglich eingehalten werden.

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von Nadja-Maria

In der Datenschutzgrundverordnung nehmen die Vorgaben zur Sicherheit der Datenverarbeitung einen breiten Raum ein. Insbesondere wird der Verantwortliche verpflichtet, durch technische und organisatorische Maßnahmen ein angemessenes Sicherheitsniveau zu erreichen. Die DSGVO listet nun aber keine konkreten Maßnahmen auf, die in jedem Fall zu ergreifen sind, sondern nennt Rahmenbedingungen, die bei der Auswahl der Maßnahmen zu berücksichtigen sind.

Für viele Unternehmen stellt sich daher inzwischen die Frage, wie bei der Definition der konkret zu ergreifenden Maßnahmen vorzugehen ist.

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