von Nadja-Maria

Die Auseinandersetzung von Max Schrems beziehungsweise dessen Datenschutzorganisation noyb mit dem US-Amerikanischen Digitalkonzern Meta (Eigentümer von Facebook, Instagram und weiterer Dienste) hat die datenschutzrechtliche Rechtsentwicklung in Europa maßgeblich geprägt. Erinnert sei nur an dessen Klage gegen den Konzern, die mit dem Schrems II Urteil des EuGH relevante Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des gesamten Datentransfers in unsichere Drittstaaten hatte.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

In einem am 31.10.2023 ergangenen Urteil des LG Mannheim wurde der Klägerin durch einen unerwünschten Werbeanruf ein immaterieller Schadensersatz für den erlittenen Kontrollverlust und die Belästigung in Höhe von 500€ zugesprochen.

Der vorliegende Beitrag soll sich anlassbezogen mit den genauen Voraussetzungen für einen solchen Schadensersatz als auch mit den für eine Einwilligung häufig verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auseinandersetzen.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Die Schufa ist aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Dauerbrenner. Meist steht dabei die Nutzung des Schufa Scores durch Unternehmen im Blickpunkt. Die Nutzung der Schufa-Services hat aber gewissermaßen noch eine andere Seite. Um valide Bewertungen abgegeben zu können, ist die Schufa unter anderem auf Meldungen von Unternehmen zu säumigen Kunden und Geschäftspartnern angewiesen.

Das auch hierbei der Datenschutz immer zu berücksichtigen ist, stellte nun das OLG Hamburg (OLG Hamburg (13. Zivilsenat), Urteil vom 10.01.2024 – 13 U 70/23) fest.

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