von Das Team der aigner business solutions GmbH

In einem am 31.10.2023 ergangenen Urteil des LG Mannheim wurde der Klägerin durch einen unerwünschten Werbeanruf ein immaterieller Schadensersatz für den erlittenen Kontrollverlust und die Belästigung in Höhe von 500€ zugesprochen.

Der vorliegende Beitrag soll sich anlassbezogen mit den genauen Voraussetzungen für einen solchen Schadensersatz als auch mit den für eine Einwilligung häufig verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auseinandersetzen.

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von Nadja-Maria

Das Recht der werblichen Kommunikation beziehungsweise die Frage, wann Werbung zulässig ist, ist für viele Unternehmen äußerst relevant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass hier neben den Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung auch die Regelungen aus § 7 UWG zur (nicht) belästigenden Werbung Geltung beanspruchen. Das bedeutet, dass Direktwerbung nur dann rechtmäßig ist, sofern die Datenschutzgrundverordnung, zumindest bei Verarbeitung personenbezogener Daten, und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vollumfänglich eingehalten werden.

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„Marketing ist die Kunst Chancen aufzuspüren, sie zu entwickeln und davon zu profitieren. Manch ein Unternehmen mag eine solche Chance zur Absatzförderung in der Versendung von Bestätigungs-E-Mails im Rahmen des sogenannten Double-Opt-in-Verfahrens sehen. Das Double-Opt-in-Verfahren stellt eine in der Praxis weit verbreite und anerkannte Methode zur Absicherung einer datenschutzrechtlichen Einwilligung in eine dann folgende werbliche Kontaktierung dar. Es herrscht mittlerweile Einigkeit, dass eine Bestätigungs-E-Mail selbst keine unzumutbare Belästigung im Sinne des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist.

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