Verfahrensdokumentation nach den GoBD – Synergien zwischen dem Datenschutzrecht und Steuerrecht

Bei uns in Deutschland gibt es einige gesetzliche Grundlagen oder Richtlinien, die ein Unternehmen zur Aufzeichnung von einzelnen Arbeitsschritten verpflichtet. So z. B. im Datenschutzrecht, Steuerrecht oder auch im Qualitätsmanagement. Doch bestehen in diesem Kontext eine Synergie bzw. Überschneidungen in der Dokumentationspflicht? Wir betrachten die Verfahrensdokumentation nach den GoBD etwas genauer.

Verfahrensdokumentation nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Auf den ersten Blick vermutet man keine Überschneidung, denn es handelt sich ja um verschiedene Gesetze und unterschiedliche Bereiche in einem Betrieb. Doch bei genauerer Betrachtung stellt man z.B. fest, dass sich die Verfahrensdokumentation nach den GoBD 24 und das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO sehr ähneln.

Trotz unterschiedlicher Schwerpunktsetzung verpflichten doch beide Vorschriften ein Unternehmen zur detaillierten Aufzeichnung von Unternehmensprozessen. Um hier einen Synergieeffekt herzustellen, bietet es sich an, unsere elektronischen Verarbeitungstätigkeiten als Ausgangspunkt für die steuerrechtliche Verfahrensdokumentation zu verwenden.

Aber auch in anderen Bereichen gibt es Überschneidungen zwischen Steuer- und Datenschutzrecht. So müssen auch steuerrechtliche Informationen genau wie personenbezogene Daten durch Sicherungsmaßnahmen geschützt werden. Und dieser Schutz muss natürlich durch eine umfangreiche Dokumentation nachgewiesen werden. Am besten eignet sich hierfür die detaillierte Auflistung der „technischen und organisatorischen Maßnahmen“ gem. Art. 32 DSGVO, welche wir im Zuge unserer Zusammenarbeit erstellen.

 

Unser Team bestehend aus Juristen, Datenschutz-Experten und IT-Spezialisten hilft Ihnen gerne dabei, den Überblick über gesetzliche Grundlagen und Änderungen zu behalten. Wir können Ihnen externe Datenschutzbeauftragte stellen oder Ihre eigenen Spezialisten schulen. Für weitere Informationen in diesem Kontext wenden Sie sich an Ihr Datenschutzteam.

Schlagworte: Datenschutz, Dokumentation, GoBD