DSGVO-konformer Einsatz von WhatsApp nicht möglich
Auch wenn einige Unternehmen die Nutzung von WhatsApp auf Diensthandys oder zum Austausch über dienstliche Themen zulassen – kann in Unternehmen WhatsApp nicht DSGVO-konform eingesetzt werden.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Einer der offensichtlichsten Gründe ist, dass der Instant-Messaging-Dienst automatisch die Kontakte in Adressbüchern an seinen Server übermittelt und speichert. Es gibt aber keine Rechtsgrundlage dafür, WhatsApp diese Kontaktdaten zugänglich zu machen. Eine dokumentierte Einwilligung dürfte in der Regel nicht vorliegen.
Selbst wenn eine Einwilligung vorliegen würde, würde das Unternehmen mit WhatsApp dennoch grundsätzliche Bestimmungen der DSGVO verletzen. Der Instant-Messaging-Dienst sammelt nämlich auch Standortdaten. Auch hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage. Dabei ist das Risiko hier besonders hoch, da sich mittels den Standortdaten leicht ein Bewegungsprofil erstellen lässt.