Die Diplomjuristin Désirée studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und war mehrere Jahre in Berlin in einem landeseigenen Unternehmen für Immobilienprojekte als Projektmanagerin Recht und Datenschutzbeauftragte tätig. Désirée bereichert das Team nicht nur mit ihrem juristischen Know-How sondern ist auch im Bereich der Organisation und Dokumentation, sowie im Rahmen der immer wichtiger werdenden DIN-ISO Normen und für Zertifizierungsprozesse erste Ansprechpartnerin. „Für das Wohl unserer Kunden sind mir offene Kommunikation sowie eine strukturierte, effiziente und gründliche Arbeitsweise wichtig.“
DSGVO-konformer Einsatz von WhatsApp nicht möglich
Auch wenn einige Unternehmen die Nutzung von WhatsApp auf Diensthandys oder zum Austausch über dienstliche Themen zulassen – kann in Unternehmen WhatsApp nicht DSGVO-konform eingesetzt werden.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Einer der offensichtlichsten Gründe ist, dass der Instant-Messaging-Dienst automatisch die Kontakte in Adressbüchern an seinen Server übermittelt und speichert. Es gibt aber keine Rechtsgrundlage dafür, WhatsApp diese Kontaktdaten zugänglich zu machen. Eine dokumentierte Einwilligung dürfte in der Regel nicht vorliegen.
Selbst wenn eine Einwilligung vorliegen würde, würde das Unternehmen mit WhatsApp dennoch grundsätzliche Bestimmungen der DSGVO verletzen. Der Instant-Messaging-Dienst sammelt nämlich auch Standortdaten. Auch hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage. Dabei ist das Risiko hier besonders hoch, da sich mittels den Standortdaten leicht ein Bewegungsprofil erstellen lässt.