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Neuerungen im elektronischen Zahlungsverkehr durch die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2
Die Richtlinie verfolgt den Zweck, den Zahlungsverkehr in der EU sicherer zu gestalten und mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Außerdem soll sie für einen besseren Schutz von Kundendaten und erhöhte Sicherheit bei der Datenübertragung sorgen. Sie bringt Änderungen für Kunden, die bargeldlos bezahlen, für Unternehmen mit Onlineshops, aber auch für stationäre Händler, die Kartenzahlungen akzeptieren. So dürfen Unternehmen ab sofort nur noch mit Zahlungsdiensten zusammenarbeiten, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt werden oder der Aufsichtsbehörde eines anderen EU-Landes unterstehen und eine entsprechende Lizenz besitzen.