Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937 in Kraft getreten. Sie soll Hinweisgeber, die mit ihren Meldungen auf Missstände und Gesetzesverstöße hinweisen, vor negativen Konsequenzen und Repressalien schützen. Zum 02. Juli 2023 tritt nun auch das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft.
Somit müssen Unternehmen und Organisationen ab 250 Mitarbeiter ab 02. Juli 2023 einen unternehmensinternen Meldeprozess eingeführt haben, über den interne und externe Personen Verstöße melden können, wobei die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers sichergestellt werden muss. Unternehmen der Privatwirtschaft mit 50 – 249 Mitarbeitern haben für die Umsetzung der Vorgaben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.