4 Jahre DSGVO liegen zurück, in denen wir die Praxis der Aufsichtsbehörden und Gerichte verfolgt haben und wir stellen fest, dass viele Unternehmen in der Vergangenheit Buß- und Schmerzensgelder zu zahlen hatten. Wie die Statistik zeigt, verhängen die Aufsichtsbehörden Bußgelder mit Augenmaß. Dass Fehler jedoch auch teuer sein können, belegt ein Causa aus der Marketing-Branche: So kostete die Verwendung der Daten von Gewinnspielteilnehmern für Werbezwecke ein deutsches Unternehmen mehr als 1,2 Millionen Euro.
Die bis jetzt höchsten Bußgelder in Deutschland – in zwei Einzelfällen mit entsprechenden Summen über 35 bzw. über 10 Mio. Euro – haben Unternehmen wegen unzulässiger Mitarbeiterüberwachung kassiert. Gleichermaßen mehrere Millionen Euro könnte ein mutmaßlicher DSGVO-Verstoß wegen ggf. unrechtmäßig gespeicherten Mieterdaten einen deutschen Immobilienkonzern kosten: Der Streit ist aktuell beim EuGH anhängig.
Außer deutschen Instanzen rückte zum Beispiel auch die luxemburgische Datenschutzbehörde in unseren Fokus. Diese verhängte gegen ein Unternehmen ein Bußgeld, da dieses ihren Datenschutzbeauftragten nicht mit den nötigen Ressourcen ausgestattet hatte.