Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
1. Verschiedene Arten von Datentransfers
Bei der konzerninternen Datenübermittlung ist zwischen der Übermittlung an einen Dritten, der die Daten als eigenständiger Verantwortlicher verarbeitet, die Übermittlung im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO und der Übermittlung an einen weisungsgebundenen Dienstleister, der als Auftragsverarbeiter i.S.v. Art. 28 DSGVO für den Verantwortlichen tätig ist, zu unterscheiden. Im Folgenden werden die verschiedenen Arten der Datenübermittlung genauer erläutert.