Rekordbußgeld für Amazon in Höhe von 746 Millionen Euro

von Das Team der aigner business solutions GmbH

Die nationale Datenschutzkommission Luxemburg (CNPD) hat ein Rekordbußgeld in Höhe von 746 Millionen Euro gegen Amazon Europe Core S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg verhängt. Das geht aus dem Quartalsbericht von AMAZON.COM, Inc. vom 30. Juni 2021 hervor.

Hintergründe

Welcher Verstoß dem Bußgeldbescheid zugrunde liegt, ist nicht bekannt. Die CNPD darf sich nicht näher dazu äußern. Auch von Seiten Amazons als Verantwortliche sind keine näheren Äußerungen bekannt. Bekannt ist bislang lediglich, dass das Bußgeld im Zusammenhang mit einer bereits 2018 eingereichten Beschwerde der französischen Bürgerrechtsorganisation „La Quadrature du Net“ steht.

Ein Sprecher des Unternehmens Amazon sagt, dass weder eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vorliegt. Außerdem sei keine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt. „Im Hinblick darauf, wie wir KundInnen relevante Werbung anzeigen, beruht diese Entscheidung der CNPD auf subjektiven und ungeprüften Auslegungen des europäischen Datenschutzrechts, und die beabsichtigte Geldbuße steht selbst bei dieser Auslegung in überhaupt keinem Verhältnis.“ Amazon plant, gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen.

Bereits im Dezember 2020 verhängte die französische Aufsichtsbehörde CNIL wegen Verstöße gegen das französische Datenschutzrecht eine Geldbuße in Höhe von 35 Millionen Euro gegen Amazon Europe Core. Die französische Aufsichtsbehörde CNIL bemängelte, Cookies zu Werbezwecken, ohne die Einwilligung der Betroffenen eingesetzt zu haben. Zudem seien die Informationspflichten nicht hinreichend erfüllt gewesen.

Rekordbußgeld für Amazon

Das Bußgeld von 746 Millionen Euro ist das bislang höchste, welches seit Inkrafttreten der DSGVO verhängt wurde. Zuvor verhängte die französischen Aufsichtsbehörde CNIL eine ebenfalls beachtliche Geldbuße gegen Google in Höhe von 50 Millionen Euro. Auch das Bußgeld von 35 Millionen Euro gegen die Modekette H&M vom September 2020 wegen Verstöße gegen den Beschäftigtendatenschutz war bereits Aufsehen erregend. Wann und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt werden kann, bestimmt sich nach Art. 83 DSGVO. Unter anderem ist für die Bußgeldhöhe der weltweite Jahresumsatz des Unternehmens maßgeblich. Je nach Verstoß ist eine Verhängung von Geldbußen bis zu 2 % oder bis zu 4 % des Jahresumsatzes möglich.

Wir unterstützen Sie gerne in allen Belangen rund um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Rufen Sie uns einfach in der Zentrale in Hutthurm unter +49 (0) 8505 91927 – 0 oder in unserer Niederlassung in München unter +49 (0) 89 413 2943 – 0 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie wollen mehr zum Thema DSGVO-Bußgeld erfahren? Nutzen Sie unseren DSGVO-Bußgeldrechner, lesen Sie weitere interessante Blogartikel dazu und schauen Sie sich unsere Videos an.

assets/images/b/datenschutzbeauftrag-443cfc9e.png
Das Team der aigner business solutions GmbH

Unser Team – Ihr Vorteil | Hier stellen wir uns vor.

Unser Team besteht aus erfahrenen Juristen, Webspezialisten, IT-Experten, zertifizierten Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten. Mit unserer Erfahrung, Expertise und erprobten Verfahren, helfen wir Unternehmen, praxisnahe Lösungen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit zu finden. So helfen wir beispielsweise bei der Umsetzung der DSGVO oder der Einführung von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS).