Kathrin Bernecker studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universität Passau. Sie kann zwei juristische Staatsexamen vorweisen und spezialisierte sich nach ihrem Referendariat auf Datenschutzrecht. Ihre Erfahrung als Dozentin an der Universität Passau kommt unseren Kunden insbesondere bei Schulungen und Awareness-Trainings im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit zu Gute. Als Datenschutzbeauftragte steht sie unseren Kunden nicht nur mit ihrer juristischen Expertise sondern auch mit praxisnahen Lösungen zur Seite.
Hintergründe
Welcher Verstoß dem Bußgeldbescheid zugrunde liegt, ist nicht bekannt. Die CNPD darf sich nicht näher dazu äußern. Auch von Seiten Amazons als Verantwortliche sind keine näheren Äußerungen bekannt. Bekannt ist bislang lediglich, dass das Bußgeld im Zusammenhang mit einer bereits 2018 eingereichten Beschwerde der französischen Bürgerrechtsorganisation „La Quadrature du Net“ steht.
Ein Sprecher des Unternehmens Amazon sagt, dass weder eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vorliegt. Außerdem sei keine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt. „Im Hinblick darauf, wie wir KundInnen relevante Werbung anzeigen, beruht diese Entscheidung der CNPD auf subjektiven und ungeprüften Auslegungen des europäischen Datenschutzrechts, und die beabsichtigte Geldbuße steht selbst bei dieser Auslegung in überhaupt keinem Verhältnis.“ Amazon plant, gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen.
Bereits im Dezember 2020 verhängte die französische Aufsichtsbehörde CNIL wegen Verstöße gegen das französische Datenschutzrecht eine Geldbuße in Höhe von 35 Millionen Euro gegen Amazon Europe Core. Die französische Aufsichtsbehörde CNIL bemängelte, Cookies zu Werbezwecken, ohne die Einwilligung der Betroffenen eingesetzt zu haben. Zudem seien die Informationspflichten nicht hinreichend erfüllt gewesen.